Hinweis zur Landtagswahl und Bezirkswahl 2023

Am Sonntag, den 08. Oktober 2023 findet die und Bezirkswahl Bayern 2023 auch hier bei uns im Gemeindegebiet der Stadt statt. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In Nankendorf befindet sich der Wahlraum im am .

Die Einteilung der Wahlberechtigten zu den jeweiligen Stimmbezirken ergibt sich aus der Wahlbenachrichtigung.

Die Briefwahl kann mit der Wahlbenachrichtigung direkt von QR-Code oder unter Briefwahlantrag | Stadt Waischenfeld (buergerservice-portal.de) beantragt werden. Auch besteht weiterhin die Möglichkeit, mit dem umseitigen Vordruck der Wahlbenachrichtigung oder mit persönlicher Vorsprache im Rathaus die Briefwahl zu beantragen.

Für die Landtagswahl Bayern 2023 | Wahl-O-Mat steht ein Wahl-O-Mat zur Verfügung. Alle 15 Parteien, die zur Wahl antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über und Politik.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Landtagswahl Bayern 2023 | Bayerischer Landtag.

Bayern 2023 | Wahl-O-MatLogos und Druckanzeigen | Bayern 2023 | bpb.de
Landtagswahl 2023 (bayern.de)
Landtagswahl 2023 (bayern.de)

Fakten zur Landtagswahl in Bayern 2023

Wer wird gewählt?

Die 180 Abgeordneten des Bayerischen Landtages.

Wann wird gewählt?

Am 8. Oktober 2023 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Bayerische Landtag gewählt?

Der 1. Bayerische wurde am 1. Dezember 1946 gewählt.

Wie oft wird gewählt?

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt bei den Wahlen zum Bayerischen Landtag sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Freistaat und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.

Wer ist wählbar?

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.

Was ist ein Wahlkreis?

Für die Landtagswahl ist Bayern in sieben Wahlkreise aufgeteilt worden, je einer pro Regierungsbezirk. Bezogen auf die Wahlkreise entfallen 61 Sitze im Landtag auf Oberbayern, 18 Sitze auf Niederbayern, jeweils 16 Sitze auf die Oberpfalz und auf Oberfranken, 24 Sitze auf Mittelfranken, 19 Sitze auf Unterfranken und 26 Sitze auf Schwaben.

Was ist ein Stimmkreis?

Die sieben Bezirke sind wiederum in insgesamt 91 Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw., davon abweichend, „räumlich zusammenhängende Stimmkreise“.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Landtagswahl 2023 über zwei Stimmen: Die Erststimme dient der Wahl eines Stimmkreisabgeordneten, die Zweistimme der Wahl einer Wahlkreisliste.

Was ist die Erststimme?

Mit der Erststimme votieren die Wähler für einen Kandidaten oder eine Kandidatin in ihrem Stimmkreis. Es gewinnt der Kandidat, der die meisten Stimmen erhalten hat (relative Mehrheit).

Was ist die Zweitstimme?

Mit der Zweistimme wird eine Wahlkreisliste gewählt. Es handelt sich dabei um „offene“ Listen. Das bedeutet, dass die Reihenfolge der Kandidaten darauf veränderbar ist. Die Zweitstimme wird also auf einen bestimmten Kandidaten abgegeben und damit gleichzeitig seine Liste, bzw. seine Partei gewählt. Die Stimme kann jedoch auch nur an eine Wahlkreisliste vergeben werden ohne dabei einen bestimmten Kandidaten auszuwählen.

Was ist die Briefwahl?

Wer am 8. Oktober 2023 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die die den Wahlschein ausstellt hat zurück schicken. Bei der Landtagswahl 2018 entschieden sich 38,9 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Briefwahl.

Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden von den Mitgliedern ihrer Parteien aufgestellt.

Wer ist gewählt?

In den Stimmkreisen ist der Kandidat mit den meisten Stimmen direkt in den Landtag gewählt, es sei denn, seine Partei scheitert landesweit an der Fünfprozenthürde.

In den Wahlkreisen werden die gesamten Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und in Mandate für die einzelnen Parteien umgerechnet. Von dieser Zahl wird die Summe der in den Stimmkreisen direkt gewonnenen Mandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden an die Bewerber auf den Wahlkreislisten entsprechend ihrer Stimmenzahl verteilt. Dabei werden die Stimmen, die ein Stimmkreisbewerber in seinem Stimmkreis und jene, die er auf der Wahlkreisliste erhalten hat, zusammengezählt.

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Bayerischen Landtag?

91 Sitze entfallen auf die Gewinner der Einpersonenwahlkreise, die in Bayern „Stimmkreise“ genannt werden. Gewonnen hat hier der Kandidat mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit). Die übrigen 89 Sitze werden auf die offenen Listen der sieben bayerischen Bezirke verteilt. Dafür ist Bayern in sieben Wahlkreise aufgeteilt. Die Verteilung erfolgt abhängig von der Bevölkerungsgröße der jeweiligen Bezirke zueinander.

Wie sieht der Zeitplan bis zur Landtagswahl am 8. Oktober aus?

  • 14. September 2023: Spätester Termin für die Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, die Einspruchsmöglichkeit gegen das Wählerverzeichnis, den Zugang der Wahlbenachrichtigung, die Erteilung von Wahlscheinen und die Briefwahl
  • 17. September 2023: Spätester Termin für die Benachrichtigung der stimmberechtigten Personen. Ebenso die letzte Möglichkeit von Stimmberechtigten auf Anträge zur Eintragung in das Wählerverzeichnis.
  • 22. September 2023: Frist für Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis.
  • 6. Oktober 2023: Frist für die Beantragung von Wahlscheinen für stimmberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (15 Uhr)
  • 8. Oktober 2023: 8 bis 18 Uhr: Wahl zum Bayerischen Landtag

Wann muss der neu gewählte Landtag zusammentreten?

Der Landtag tritt spätestens am 22. Tag nach der Wahl zusammen. Die konstituierende Sitzung des Parlaments muss also spätestens am 30. Oktober 2023 stattfinden.

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Titelabb.: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto: Rolf Poss

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