Stadt Waischenfeld neue Grundsteuer Hebesätze ab 2025

Am 15. Oktober war es ein entscheidendes Thema für den der Stadt : Die Neuberechnung des Grundsteuerhebesatzes. Der aktuelle Hebesatz von 420 (4,20) wird aufgrund der Höhersetzung des Grundsteuermessbetrags ab dem 01. Januar 2025 auf 265 Prozent (2,65) gesenkt, um nur eine moderate Erhöhung um 2,9 Prozent zu erreichen, und damit die Bürger*innen nicht weiter zu belasten.

Die Grundsteuer 2025 in , welcher als Grundsteuerbescheid durch die zugesellt wird, berechnet sich aus den bereits zugestellten Bescheiden des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt , multipliziert mit den Hebesatz der Gemeinde.

Berechnungsbeispiel:
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
50,00 € x 2,65 = 132,50 €

Weitere Informationen findest du unter Grundsteuer in Bayern und Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer.

Blick auf die Stadt Waischenfeld – März 2017

Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld zu ermitteln. „In den Grundmessbetrag finden unter anderem der Denkmalschutz, sozialer Wohnungsbau und die Landwirtschaft Berücksichtigung“, so (CSU) einleitend. Der Gesetzgeber rege an, den Hebesatz aufkommensneutral zu gestalten und nur eine moderate Anpassung vorzunehmen. „In Waischenfeld wurde 2015 das letzte Mal der Hebesatz von 390 auf 420 Prozent geändert“, so Thiem. Mit den 420 Prozent liege man im oberen Drittel. „Wir mussten unsere eigene Steuerkraft nach oben setzen, weil sonst die Stabilisierungshilfe, die wir seit Jahren bekommen, in Gefahr war und ist“, sagte er. Die Kommune müsse überall sparen, ergänzte er und dankte den Bürgern, die sich deutlich ehrenamtlich einbringen. „Es wäre vieles bei uns nicht möglich, wenn da nicht so viele mitmachen würden.“

Markus Görl aus der Verwaltung, der sich momentan federführend mit dem Thema Hebesatz und Grundsteuer in Waischenfeld befasst, erläuterte, dass der Hebesatz reduziert werden müsse, weil der Messbetrag höher angesetzt wurde. „Wir arbeiten mit dem, was wir haben“, so Görl „der Stadtrat muss nun entscheiden, welchen Puffer er uns gibt, um nicht mit einem Minus, sondern mit einem leichten Plus bei den Einnahmen nächstes Jahr herauszukommen.“ Nach Erkenntnissen der Verwaltung seien gerade bei größeren Einzelmessbeträgen Widersprüche anhängig, die frühestens erst nächstes Jahr vom Finanzamt entschieden werden. Werden diese zu Lasten des Finanzamtes beziehungsweise in Konsequenz der Stadt ent-schieden, verliere Waischenfeld Einnahmen.

Aufgrund der überschaubaren Verschiebungen innerhalb der Grundsteuersegmente, sel es sinnvoll, den Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und den Hebesatz B für private und gewerbliche Grundstücke gleichlaufend festzusetzen. Damit es keinen Nachteil für die Bürger gibt, schlage die Verwaltung einen einheitlichen künftigen Hebesatz von 270 bis 275 Prozent vor.

Wie Görl erläuterte, liegt ab Anfang nächsten Jahres der Grundsteuermessbetrag bei 157.222 Euro. Bei einem neuen Hebesatz von 275 Prozent würden die Einnahmen demnach um 6,78 Prozent auf 432.361 Euro steigen. Bei 270 Prozent würde die Steigerung 4,84 Prozent auf 424.500 Euro betragen. Sollte für einen Hebesatz von 265 Prozent entschieden werden, würden die Einnahmen um 2,9 Prozent auf 416.639 Euro steigen. „Die neue Grundsteuer ist ein brennendes Thema“, sagte (BBN – Nankendorf). Er appellierte für eine moderate Erhöhung. „Man kann bei Bedarf ja nachjustieren“, so Bogner und sprach sich für einen Hebesatz von 265 Prozent aus. Jeder Bürger habe Angst davor, was auf ihn zukomme, gab er zu bedenken.

Es könne frühestens Ende nächsten Jahres nachjustiert werden, gab der Bürgermeister zu bedenken, die Datenlage sei noch nicht so belastbar. „Das wird ein kleiner Blindflug“, nannte es Thiem, „aber die Bürger müssen fair behandelt und die Steuersätze angemessen festgesetzt werden.“ Es müsse bezahlbar bleiben. Trotzdem müsse man Einnahmen generieren, denn Waischenfeld sei Stabilisierungsgemeinde.

Er könne die Argumente nachvollziehen, sagte Klaus Lang (BBS) und plädierte „für die goldene Mitte“, für 270 Prozent. „Sonst ist der Sprung zu groß“, so Lang. Man habe den Bürgern viel abverlangt, als der Hebesatz auf 420 Prozent angehoben wurde, sagte Jan Wolf (TW). „Aber wir sehen ja auch die Verbesserungen in der Stadt, dass in gute Sachen investiert wird“ betonte er. Er befürchte, dass man nicht zurückgehen werde, wenn man einmal erhöht habe und sprach sich für einen Hebesatz von 265 Prozent aus.

Bürgermeister Thomas Thiem stellte schließlich zwei Beschlüsse zur Abstimmung. Mit 7:7 Stimmengleichheit wurde ein Hebesatz von 270 Prozent abgelehnt und einem Hebesatz von 265 Prozent mit 12:2 zugestimmt. Dieser gilt ab Beginn kommenden Jahres. Einstimmig verabschiedete der Stadtrat anschließend den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze.

Grundsteuer Waischenfeld: Stadtrat beschließt neue Hebesätze – Nordbayerischer Kurier

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