Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm, dass in 9 Module strukturiert ist, einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten vom mind. 50Mbit/s im Downstream und mind. 2Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Stadt Waischenfeld hat in einer Bestandsaufnahme die IST-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die IST-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet des Stadtteils bzw. Gemeindegebiets Nankendorf und Löhlitz ist nachfolgend dargestellt.
Die komplette Karte der Stadt Waischenfeld bzw. des gesamten Gemeindegebiets können Sie in der Übersichtskarte IST-Versorgung (pdf) einsehen.
Als nächsten Schritt hat die Stadt Waischenfeld hat vom 08.08.2014 bis 08.09.2014 eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durchgeführt. Als Ergebnis dieser Markterkundung vom 29.10.2014 konnte festgestellt werden, dass keine Äußerung von Netzbetreibern bzw. Infrastrukturinhabern eingegangen ist. Das Ergebnis Markterkundung (pdf) ist öffentlich zugänglich.
Nun muss die Stadt Waischenfeld die Module 4 bis 9 des Förderverfahrens durchführen, um die Breitbandförderung zu erhalten.
4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren
- Gemeinde veröffentlicht die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren, Gemeinde macht hier u.a. Angaben zu den Mindestvorgaben für das zu versorgende Erschließungsgebiet.
- Bieter müssen mit Angebotsabgabe bestätigen, dass sie ihre Daten über eventuell bereits vorhandene Infrastrukturen im Erschließungsgebiet der BNetzA übermittelt haben.
- Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren: Gemeinde beauftragt Breitbandzentrum mit einer Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeitslücke.
5. Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren
- Gemeinde veröffentlicht die vorgesehene Auswahlentscheidung; damit steht das endgültige Erschließungsgebiet fest.
6. Verfahren bei Bezirksregierung
- Gemeinde stellt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag.
- Bezirksregierung erlässt – nach Prüfung der Unterlagen – den Zuwendungsbescheid.
7. Kooperationsvertrag mit Netzbetreiber
- Gemeinde schließt mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag.
- Zuvor gibt Gemeinde der BNetzA Gelegenheit zum Entwurf des Kooperationsvertrages Stellung zu nehmen. Sofern Gemeinde einen mit der BNetzA abgestimmten Musterkooperationsvertrag verwendet, entfällt die Pflicht zur Vorlage bei der BNetzA.
8. Veröffentlichung Fördersteckbrief
- Gemeinde stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar. Hierfür stellt das Bayerische Breitbandzentrum ein Online-Formular bereit.
9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung
- Gemeinde dokumentiert die errichtete Infrastruktur in einer abschließenden Projektbeschreibung
- Fördersteckbrief und abschließende Projektbeschreibung sind für 10 Jahre auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Quelle: luftkurort-waischenfeld.de, schnelles-internet-bayern.de
Netzausbau?
Ich bin jung, ich kann warten…