Wir berichteten bereits seit Anfang des Jahres 2021 in den Beiträgen Kleinwasserkraftbetreiber mit Kritik an Mindestwasserleitfaden, Wasserwirtschaftsamt Hof will Wehre schleifen und Naturschutzverbände gegen Kleinwasserkraftwerke, dass die regionale Wasserkraft stark unter dem Druck der Behörden (Fischereifachberatung, WWA und darein einstimmend die Landratsämter Bayreuth und Kulmbach) ausgesetzt ist, um die kleinen Wasserkraftbetreiber in die Insolvenz zu treiben.
„Alle Wasserkraftanlagen unter 500 kW gehören abgeschafft.“
Dr. Martin Mörtel (Fachbereich A: Monitoring Hydrologie, Biologie, Warndienste, Altlasten) vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof
Runder Tisch in Bayreuth
Wie kann uns so eine zukunftsorientierte und klimafreundliche Förderung der Erneuerbaren Energien gemeinsam als Gesellschaft gelingen, wenn Bayerische Behörden Jahrhunderte lange betriebene Wasserkraftanlagen abschaffen wollen? Die Form zur Nutzung der Wasserkraft für die Stromerzeugung kam bei vielen Wasserkraftbetreibern nach dem langen Mühlensterben im 20. Jahrhundert auf. Ganz nebenbei zum Mühlenbetrieb, wurde diese natürliche Wasserkraft zur Erzeugung von Strom für elektrisches Licht zum Eigengebrauch und zur Versorgung der Nachbaranwesen genutzt. Erneuerbare Energie – seit Jahrhunderten hier an der Wiesent im Einsatz.
Dabei stoßen die Pläne beim Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V., der Interessengemeinschaft Strom aus Wasserkraft (IG SaW) und den regionalen Wasserkraftbetreiber weiterhin auf Kritik.
Im Mitteilungsblatt 10/2021 der Stadt Waischenfeld wurde eine behördliche Meldung veröffentlicht, indem alle Interessierten aufgefordert werden, zum aktuellen Umsetzungskonzept des WWA Hof Stellung zu nehmen. Leider wurden die betroffenen Kleinwasserkraftbetreiber an der Wiesent, nicht telefonisch, schriftlich oder via E-Mail über die Frist zur Stellungnahme bis zum 30.11.2021 informiert, obwohl alle Kontaktdaten der Kleinwasserkraftbetreiber dem WWA Hof bekannt sind.
Die Wiesent – auf dem Weg zum „Guten Zustand“ – Die Wiesent ist von der Quelle bis zur Mündung in die Regnitz durch vielfältige Nutzungen und Umgestaltungen in der Gegenwart und aus der Vergangenheit geprägt. Nach einer Zustandsbewertung auf Grundlage der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) weist sie derzeit einen mäßigen ökologischen Zustand auf. Um den von der WRRL geforderten guten ökologischen Zustand zu erreichen, wurden Maßnahmen für die Wiesent erarbeitet. Diese sind in einem sogenannten Umsetzungskonzept dargestellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bieten wir als Wasserwirtschaftsamt (WWA) allen Interessierten an, Stellung zu dem Umsetzungskonzept zu nehmen. Einzusehen ist das Konzept auf der Internetseite des WWA Hof, unter Umsetzungskonzept WRRL – Wasserwirtschaftsamt Hof (bayern.de) (ENTWURF).
Interessenten ohne Internetzugang können das Konzept nach vorheriger Anmeldung persönlich am WWA Hof einsehen. Anregungen und Einwände können bis 30. November 2021 dem WWA unter folgender Adresse zugeschickt werden: Wasserwirtschaftsamt Hof, Jahnstraße 4, 95030 Hof; poststelle@wwa-ho.bayern.de.
Stadt Waischenfeld Mitteilungsblatt 10/2021, Seite 9
Wir empfehlen allen Betroffenen Kleinwasserkraftbetreiber entlang der Wiesent, Stellungnahme zu ihrer Anlage zu nehmen, bzw. eine Fristverlängerung zur Stellungnahme zu beantragen.
Die ausführliche Recherche der im Beitrag folgenden veröffentlichten Artikel der Bayerische GemeindeZeitung und Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) zeigen der Öffentlichkeit klar auf, dass die Wasserkraftanlagen als bewährte Säule des Klimaschutzes und der Energiewende einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Artenschutz leisten. Die Frankenpost hat einen weiteren Artikel über die Erneuerbare Energien: Die unterschätzte Kraft des Wassers – Oberfranken – Frankenpost veröffentlicht.
Die Geschichte der Wasserkraft geht weit zurück. Historiker vermuten, dass sie in China bereits vor 5000 Jahren genutzt wurde. Weitere alte Kulturen am Nil, Euphrat und Tigris und am Indus haben vor 3500 Jahren die ersten, durch Wasserkraft angetriebenen Maschinen in Form von Wasserschöpfrädern zur Bewässerung von Feldern eingesetzt. Zu Zeiten der Römer und Griechen wurde Wasser dann als Antriebsmittel für Arbeitsmaschinen in vielfältiger Art und Weise genutzt. Etwa im 2. Jahrhundert v. Chr. wurde die Archimedische Schraube erfunden, die bis heute genutzt wird.
Ab dem 9. Jahrhundert n. Chr. wurde das unterschlächtige Wasserrad eingesetzt. Fünf Jahrhunderte später wurde das oberschlächtige Wasserrad erfunden. Hier wird neben der Bewegungsenergie des Wassers auch seine potentielle Energie genutzt.
1767 stellte der englische Bauingenieur John Smeaton das erste Wasserrad aus Gusseisen her, was eine wesentliche Voraussetzung für die Industrielle Revolution war, da es durch seine enorm höhere Belastbarkeit größere Leistungen ermöglichte. Das um 1826 erfundene unterschlächtige Wasserrad mit krummen Schaufeln hat etwa den doppelten Wirkungsgrad wie unterschlächtige Wasserräder mit geraden Schaufeln. All diese Verbesserungen trugen und zur Mechanisierung, zur Industrialisierung und zum wirtschaftlichen Aufschwung bei.
Ende des 18. Jahrhunderts gab es in Europa etwa 500.000 bis 600.000 Wassermühlen, die (Getreide)-Mühlen und andere Arbeitsmaschinen antrieben. Die durchschnittliche Leistung dieser Mühlen betrug zwischen 3 und 5 kW, die größten Anlagen hatten bis über 40 kW.
In Deutschland waren Ende des Jahres 2006 7.300 Anlagen aktiv und leisteten 2007 zur gesamten Stromerzeugung einen Beitrag von 3,4 %. In Österreich sind es ca. 56,6 % und in der Schweiz ca. 52,2 %. In Deutschland decken Wasserkraftwerke derzeit ca. 4 % des deutschen Strombedarfs; 1950 waren es noch ca. 20 % gewesen. Ursächlich für diesen Rückgang war der seit 1950 stark gestiegene Stromverbrauch, weshalb der relative Beitrag der Wasserkraft im genannten Zeitraum trotz des Neubaus von Wasserkraftwerken absank.
Unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union tragen Schweden, Italien und Frankreich am meisten mit Energie aus Wasserkraft bei: Im Jahre 2011 lieferte Schweden 66 TWh, an zweiter Stelle standen Italien und Frankreich mit jeweils rund 45 TWh.
Da Wasserkraftanlagen regelbar sind und damit leicht dem Strombedarf angepasst werden können, können sie eine wichtige Ergänzung für andere nicht grundlastfähige erneuerbare Energien wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen darstellen.
Forderung nach Rückbau von Wasserkraftanlagen läuft ins Leere
Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke und regionale Wasserkraftverbände sowie -Arbeitsgemeinschaften kommentieren Memorandum des Leibniz-Instituts ++ Als bewährte Säule des Klimaschutzes und der Energiewende leisten Wasserkraftanlagen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Artenschutz
Berlin, 5. November 2021. In dem am 4. November 2021 veröffentlichten „Memorandum zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversitätsschutz bei der Wasserkraft“ wird die Beendigung der Förderung der Stromerzeugung aus kleinen Wasserkraftanlagen gefordert. Dem entgegnet Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.: „Klimaschutz ist die Grundvoraussetzung für Umwelt- und Artenschutz. Die rund 8.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland sind eine bedeutende Säule des Klimaschutzes, sie leisten einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduktion und zur versorgungssicheren Energiewende in Deutschland.“
Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) 20211105_BDW_PM_Memorandum_Leibniz-Institut.pdf (wasserkraft-deutschland.de) Bayerische GemeindeZeitung – (GZ-22-2021) Wasserkraftanlagen: Forderung nach Rückbau läuft ins Leere
Der prozentuale Anteil der im Memorandum genannten 3,3 Prozent an der Stromerzeugung in Deutschland ist differenziert zu betrachten. In einigen Bundesländern liegt er deutlich höher, so zum Beispiel in Bayern, wo die Wasserkraftanlagen 16 Prozent des im Bundesland benötigten Stroms erzeugen. Daneben kommt es gerade nicht auf das absolute Maß der Stromeinspeisung an, sondern auf die Diversifizierung und Dezentralisierung der Energieerzeugung als Vorbeugung gegen den Klimawandel. „Die Wasserkraft hat mit ihrer grundlastfähigen, zuverlässigen und planbaren Produktion eine hohe Lieferqualität, was für eine erfolgreiche Energiewende unerlässlich ist“, betont Lang.
Der bloße Blick auf Leistung und Kilowattstunde wird der Bedeutung der Wasserkraft für die qualitativen Aspekte wie Netzstabilität und Systemdienstleistungen nicht gerecht. Tatsächlich ist die Intention des Memorandums nicht nachvollziehbar. An gerade einmal 13 Prozent aller Querbauwerke in der Bundesrepublik findet eine Wasserkraftnutzung statt. Die Fokussierung auf die kleine Wasserkraft lässt die komplexen Einflüsse der seit Jahrhunderten bestehenden urbanen Überprägung der deutschen Flüsse völlig außer Betracht. Auch die Wasserrahmenrichtlinie bezweckt nicht die Herstellung vollkommen unbeeinflusster Gewässer, sondern fordert eine standörtliche und ausgewogene Gewässerbewirtschaftung.
Selbst bei der Entfernung einer Wasserkraftanlage bleibt das Querbauwerk in den meisten Fällen aus Gründen des Hochwasserschutzes und der Gewässerregulierung erhalten. Die Forderung nach Abriss der Wasserkraftanlagen läuft daher praktisch ins Leere.
Dies zeigt auch den mehrheitlich rein biologischen Blick der Unterzeichner auf die Gewässer. Wichtige Aspekte wie Wasserwirtschaft, Energieerzeugung, Gewässerbau und Gewässerentwicklung wurden komplett außen vorgelassen. Angesichts der Dürren der vergangenen Jahre muss die Rolle der Wasserkraftnutzung auch in einem System der Erhaltung des Umwelt- und Artenschutzes neu gedacht werden.
Auch das Jahrhunderthochwasser in einigen Regionen im Westen Deutschlands erfordert einen neuen Blick auf die Stauhaltungen, da sie verhindern, dass das Wasser bei heftigen Niederschlägen die Gewässer in extremer Geschwindigkeit herunterrauscht. Synergien und Potenziale zur Wasserkraftnutzung und deren Einbindung in ökologische Strategien sind möglich und sollten das Ziel eines ganzheitlichen Umwelt- und Klimaschutzes sein.
Die Wasserkraftverbände und Betreiber von Wasserkraftanlagen bieten hier einen fachlichen Dialog im Sinne eines nachhaltigen und zukunftsweisenden Klima- und Artenschutzes an. Der Nutzen der Wasserkraft ist von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und nicht pauschal auf die Erzeugung von Energie beschränkt. Die Nutzung der Wasserkraft in einem ökologisch-ökonomischen Gleichgewicht ist möglich und ein wichtiger Baustein nicht nur der Energiewende, sondern auch des Umwelt- und Artenschutzes.
Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) 20211105_BDW_PM_Memorandum_Leibniz-Institut.pdf (wasserkraft-deutschland.de) Bayerische GemeindeZeitung – (GZ-22-2021) Wasserkraftanlagen: Forderung nach Rückbau läuft ins Leere
Die an der Wiesent gelegene ehemalige Nankendorfer Mühle produziert seit 2004 regenerativen Strom durch Einspeisung in das vorhandene Stromnetz. Die Drehungen des mit 5,20 Meter Durchmesser großen Wasserrads gelangen über eine Welle zum Getriebe, dass die mechanische Wasserkraft in elektrische Energie umwandelt. Die erzeugte elektrische Leistung beträgt heute im Durchschnitt 4 bis 5 kW. Dieses Kleinwasserkraftwerk leistet damit seinen wichtigen Beitrag zu den erneuerbaren Energien.
Interessengemeinschaft „Strom aus Wasserkraft“: Runder Tisch in Bayreuth
Zunehmend sehen sich die Vertreter der Wasserkraft einem bürokratischen Druck ausgesetzt, der nach ihrer Meinung dazu führen wird, dass immer mehr Anlagenbetreiber in die Insolvenz getrieben werden. Vor diesem Hintergrund fand in Bayreuth ein von der Interessengemeinschaft „Strom aus Wasserkraft“ (IG SaW) organisierter Runder Tisch mit führenden Vertretern von Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt Hof und der Fischereifachberatung des Regierungsbezirks Oberfranken statt.
Die regionalen Wasserkraftbetreiber warnen davor, ihnen durch strengere gesetzliche Vor- gaben sprichwörtlich das Wasser abzudrehen. Heftige Kritik übt die „Interessengemeinschaft Strom aus Wasserkraft“ deshalb am Entwurf des neuen Mindestwasserleitfadens des bayerischen Umweltministeriums.
Aufgrund der Gesetzeslage sehen sich die Behörden im Recht. Insbesondere die Europäische Wasserrahmenrichtlinie sowie das Wasserhaushaltsgesetz geben aus ihrer Sicht Anlass zum Handeln. Ziel sei es, so Dr. Martin Mörtl vom Wasserwirtschaftsamt Hof, die Durchgängigkeit von Wasserstrecken zu erreichen und dort genügend Wasser in den Abschnitten zu gewährleisten, aus denen Wasser zu den Turbinen und Mühlrädern ausgeleitet wird.
In seinem Kurzvortrag zeigte Dr. Wolfgang Häfner, Physikalische Chemie II (Universität Bayreuth), auf, wie die immer wiederkehrende Behauptung, dass die so genannte Kleine Wasserkraft unbedeutend sei, in die Irre führt. Besonders beeindruckend war, als er vorrechnete, dass die 4.000 Kleinwasserkraftwerke in Bayern zusammen ca. 10 Mio. LKW-Ladungen (Sattelauflieger) an CO2 einsparen. Darüber hin aus stellte Häfner die Vorteile der Kleinen Wasserkraft heraus. Dazu zählten u.a. Dezentralität, Grundlastfähigkeit, Bereitstellung von Energie für den Mittelstand zum Eigenverbrauch, sowie ein geringes Ausfallrisiko.
Bayerische GemeindeZeitung – (GZ-22-2021) GZ+ Interessengemeinschaft „Strom aus Wasserkraft“: Runder Tisch in Bayreuth
Reinhard Moosdorf von der IG SaW wies darauf hin, dass an Gebirgsbächen früher nie Durchgängigkeit geherrscht habe, diese also auch nicht „wiederhergestellt“, sondern nur neu errichtet werden könne. Solche Eingriffe in die gefestigten ökologischen Zustände seien jedoch mit schwerwiegenden Folgen verbunden: Die Fragmentierung von Habitaten werde aufgehoben und damit einigen aggressiven Arten, wie insbesondere Neozoa (gebietsfremde Tierarten), ein künstlicher Überlebensvorteil verschafft. Andere Arten würden damit benachteiligt bis ausgerottet. Besonders negativ wird sich Moosdorf zufolge die beabsichtigte gleichmäßige Vertiefung und Strömungsbeschleunigung von Bachbetten auswirken. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer drohenden irreversiblen „vertikalen Flurneuordnung“.
Generell, so Moosdorf, sei die Wasserkraft vor dem Hintergrund der Energiewende ein wichtiger Beitrag dazu, die Klimaproblematik in den Griff zu bekommen. Diese sinnvolle Art der Energieerzeugung in dezentralen Anlagen werde als Ergänzung unbedingt gebraucht.
Thema einer sich anschließenden Diskussion war die Einteilung der meisten Gewässer als „naturnah“ im Sinne von §28 WHG. Diese verschafft den Behörden erst die Handhabe zu strengen Auflagen gegenüber der Wasserkraft. Nach den eigenen Einteilungsrichtlinien hätte dagegen fast jeder Abschnitt, an dem eine Wasserkraftanlage steht, als „erheblich verändert“ eingestuft werden müssen. Dies hätte die Behörden nach Auffassung der IG SaW, die die Inhaber und Betreiber von etwa 30 Wasserkraftanlagen in der Region vertritt, von vornherein zu einer viel deutlicheren Berücksichtigung der Wasserkraft verpflichtet. Seitens der Behörden wurde darauf verwiesen, dass diese Einteilung nicht mehr änderbar sei, was die IG SaW freilich bezweifelte.
Anhand einer Dia-Reihe machte Dr. Häfner zudem deutlich, wie widersinnig diese Einteilung ist: Augenscheinlich naturnahe Abschnitte gelten auf dem Papier als „erheblich verändert“, weil die dort angesiedelten Anlagen den Schutz des Wasserwirtschaftsamts genießen. Augenscheinlich völlig verbaute und einbetonierte Flussabschnitte würden auf dem Papier hingegen als „naturnah“ gelistet und die daran liegenden Wasserkraftanlagen mit ruinösen Restwasserauflagen und Stauabsenkungen überplant.
Insgesamt zeichneten sich beim Runden Tisch zwei völlig verschiedene Herangehensweisen ab: Während auf behördlicher Seite immer wieder auf die Rechtslage verwiesen wurde, nahmen die Vertreter der IG SaW die Sachlage ins Visier und forderten, die Anordnungen wissenschaftlich zu unterfüttern. Moniert wurde auch, dass das Landratsamt als Entscheidungsbehörde seinen Ermessensspielraum nahezu unbegrenzt gegen die Wasserkraft, jedoch so gut wie nie für sie nutzt.
Außerdem mahnte die Interessengemeinschaft an, Ökologie nicht nur durch die „Fischbrille“ zu interpretieren, sondern ebenso makroökologisch (Einfluss auf die Klimaproblematik) wie mikroökologisch (Makrozoobenthos und andere Kleinlebewesen) zu denken. Angesichts dieser offenbar unüberbrückbaren Differenzen ist es aus Sicht der Organisatoren als Erfolg zu verbuchen, dass die Veranstaltung von gegenseitigem Respekt und dem Wunsch auf eine Fortführung des Dialogs getragen war.
Bayerische GemeindeZeitung – (GZ-22-2021) GZ+ Interessengemeinschaft „Strom aus Wasserkraft“: Runder Tisch in Bayreuth
Die Wehranlage der Nankendorfer Mühle mit Fischtreppe [Nummer 69.4] wurde weiterhin als ROT (nicht durchgängig) klassifiziert. Wer jedoch die Wehranlage mit Fischtreppe vor Ort besichtigt, kann klar feststellen, dass diese Klassifizierung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Weiter ist die gesamte Klassifizierung der Wiesent als ORANGE (Mangelhaft) für die Öffentlichkeit und der Wasserkraftanlagenbetreiber nicht nachvollziehbar.
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