Kleinwasserkraftbetreiber mit Kritik an Mindestwasserleitfaden

Anfang Juli wurde im Nordbayerischen Kurier von den Plänen zum Entwurf des neuen Mindestwasserleitfadens des bayerischen Umweltministeriums berichtet. Dabei stoßen die Pläne bei der Interessengemeinschaft Strom aus Wasserkraft (IG SaW) und den regionalen Wasserkraftbetreiber auf Kritik.

Historisch betrachtet, existieren die Anlagen der Wasserkraftbetreiber bereits seit Jahrhunderten. Die Form zur Nutzung der für die Stromerzeugung kam bei vielen Wasserkraftbetreibern nach dem langen Mühlensterben im 20. Jahrhundert auf. Ganz nebenbei zum Mühlenbetrieb, wurde diese natürliche Wasserkraft zur Erzeugung von Strom für elektrisches Licht zum Eigengebrauch und zur Versorgung der Nachbaranwesen genutzt. Erneuerbare Energie – seit Jahrhunderten hier an der Wiesent im Einsatz.

Alte Mühlen – Eine Kulturgeschichte der : Früher gab es sie alle paar Kilometer, die meisten sind verschwunden. Bis auf wenige Ausnahmen. Ein Bildband erzählt jetzt die der Mühlen in . – Quelle: BR Fernsehen

Pläne des Umweltministeriums – Wasserkraftbetreiber: Uns wird das Wasser abgedreht

Die regionalen Wasserkraftbetreiber warnen davor, ihnen durch strengere gesetzliche Vorgaben sprichwörtlich das Wasser abzudrehen. Heftige Kritik übt die „Interessengemeinschaft Strom aus Wasserkraft“ deshalb am Entwurf des neuen Mindestwasserleitfadens des bayerischen Umweltministeriums.

Der Entwurf habe sehr viele Nachteile für die heimischen Wasserkraftbetreiber, berichtete Reinhard Moosdorf aus beim jüngsten Treffen der Interessengemeinschaft in Bad Berneck. Konkret geht es um die Festlegung neuer, höherer Werte für den Abfluss des sogenannten Restwassers, also Wasser, das im Altbach verbleiben, nicht umgeleitet und damit nicht für die Stromerzeugung genutzt werden soll. Das Restwasser ist wichtig, um den Bach nicht trockenzulegen und damit Fische und andere Lebewesen zu gefährden.

„Mit dem bisherigen Mindestwasserleitfaden aus dem Jahr 1999 konnten wir leben“, sagte Moosdorf. Aber: Nach dem neuen Entwurf müssen künftig zwei Drittel des mittleren jährlichen Abflusses im, Altbach bleiben. Bisher war etwas mehr als die Hälfte ausreichend. Damit bleibt weniger Wasser zum Antrieb der Turbine und damit zur Stromerzeugung. Diese geplante Regelung treffe vor allem die Kleine Wasserkraft. Ein weiteres Ärgernis: Die Mindestwassertiefe im Altbach soll abhängig von der „Leitfischart“ bei kleineren Bächen künftig bis zu 40 Zentimeter erreichen. Ist das nicht der Fall, muss mehr Restwasser abgegeben werden.

Von den rund 60 Wasserkraftbetreibern in der Region hätten in den vergangenen Jahren bereits zwei bis drei aufgegeben. Wenn der geplante Leitfaden so kommt, fürchtete
Moosdorf, dass weitere 25 bis 30 Anlagen geschlossen werden müssen. „Wir haben das geforderte Restwasser nicht, außer bei der Schneeschmelze. Das ist jenseits jeglicher Realität“, klagte ein Wasserkraftbetreiber aus dem Fichtelgebirge. Auch Norbert Hedler aus Mittlernhammer meldete sich zu Wort: „Die Mindestwassertiefe von 40 Zentimetern ist nicht einzuhalten. Wenn das kommt, sind wir alle pleite.“

Ein weiterer Kritikpunkt war das Maßnahmenprogramm für die regionalen Flüsse und Bäche für den Planungszeitraum 2022 bis 2027. Das Programm des bayerischen Umweltministeriums war bei der Regierung von Oberfranken in zur Einsichtnahme ausgelegen. Die Interessengemeinschaft hatte dazu eine ablehnende Stellungnahme abgegeben.

Auf Widerspruch stieß hier die Offizielle Einstufung der Warmen Steinach als „nicht erheblich verändert“. Moosdorf sieht das anders. Auf den gesamten 29 Flusskilometern (ursprüngliche Quellen eingerechnet). seien nur zwei 100-MeterAbschnitte zu finden, die selbst in den offiziellen des Geoportals Bayern als „unverändert“ gewertet würden. Selbst wenn man die rund 3,1 Kilometer „gering veränderte“ Streckenführung im Geoportal hinzurechne, seien das keine 15 Prozent des gesamten Gewässers. In der Vergangenheit habe es bekanntlich gravierende Eingriffe durch Unterführungen, die Flurbereinigung, Begradigungen sowie den Straßen- und Eisenbahnbau gegeben.

Angesichts dieser Tatsachen sei es schlichtweg falsch, dieses Gewässer als „nicht erheblich verändert“ einzustufen. Es sei schlichtweg eine „Lüge“ gewesen, dies so im Rahmen des Wasserrahmenrichtlinien-Verfahrens nach Brüssel zu melden. Die historische Wasserkraftnutzung sei bei dieser Einschätzung völlig ignoriert worden. Die Warme Steinach – und mit ihr jeder vergleichbare Fluss — sei eben nicht nur der Altbach mit seiner kulturhistorisch veränderten Führung, vielmehr gehörten auch die zahlreichen Ausleitungsstrecken für die Wasserkraftnutzung dazu.

Das Beispiel der Warmen Steinach zeige exemplarisch für alle bayerischen Flüsse, wie fahrlässig, wenn nicht gar „bewusst irreführend“ die Einstufung zahlreicher Gewässer als „nicht erheblich verändert“ vorgenommen worden sei. Denn von eben dieser Einstufung hängt die Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ab, ob bis 2027 ein „guter ökologischer Zustand“ oder nur ein „gutes ökologisches Potential“ verlangt wird. Das könnte zu weiteren Einschränkungen führen. Moosdorf warnte: „Den noch vorhandenen kleinen Wasserkraftanlagen wird das Wasser im Wortsinn abgedreht, weil durch irrationale Auflagen an Restwasserführung und Durchgängigkeit deren Effizienz leidet.“

Wenn die Bereitstellung grundlastfähiger, dezentraler, alternativer Energie aus Wasserkraft verhindert wird, werde das Umweltziel Nummer 1, die Verlangsamung der Klimaerwärmung, unterlaufen. Die Interessengemeinschaft fordert deshalb eine komplette Überarbeitung der Pläne und vor allem eine Neueinstufung der Oberflächengewässer, „die sich an den Tatsachen orientiert“.

Pläne des Umweltministeriums: Wasserkraftbetreiber: Uns wird das Wasser abgedreht – Bayreuther Land – Nordbayerischer Kurier
Titel-Abb.: Die Nankendorfer Mühle wahrscheinlich um das Jahr 1938. Am Wasserrad wurde eine Beton-Verstärkung der Fundamente vorgenommen und eine erste Bedachung angebracht. Auch sind die drei „Schützen“, die noch heute in der Bauart vorhanden sind, klar erkennbar.

Auch der komplette Abschnitt der Wiesent ist von Entwurfsplanungen zur Europäischen   Wasserrahmenrichtlinie betroffen. Dazu hatte das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof am 12. Mai 2021 alle betroffenen Wasserkraftbetreiber, die Interessengemeinschaft Strom aus Wasserkraft (IG SaW), Stadträte und Thiem der Stadt Waischenfeld zu einer Online-Informationsveranstaltung „Umsetzungskonzept Einzugsgebiet “ eingeladen, welche von Boris Roth, dem Abteilungsleiter von Stadt und Landkreis Bayreuth geleitet wurde. Vorgestellt wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent bis Kraftwerk bei ; Schwedengraben; ab Einmündung Schwedengraben; Wiesent-Mühlbach.

Viele Sorgen und Fragen der Teilnehmer wurden gehört und beantwortet. Auch sollen auf Wunsch von mehreren Teilnehmern Vororttermine zur Besichtigung der einzelnen Wasserkraftanlagen und Fischtreppen zu den jeweiligen geplanten Maßnahmen vereinbart werden. Das Umsetzungskonzept soll bis 2027 abgeschlossen sein.

In unserer Umgebung gehören nach dem aktuellen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zur die Neumühle, die Eichenmühle, und das Elektrizitätswerk Kaupersberg F1. Zum Gebiet der Stadtgemeinde gehören flussabwärts die Wasserkraftanlage der Mühle Nankendorf, die Wehrls Kunstmühle in Gutenbiegen, die Hammermühle in Waischenfeld, die Stadtmühle in Waischenfeld, die Rabenecker Mühle, das Wasserkraftwerk JG Wiesent in Köttweinsdorf, und das Wasserkleinkraftwerk Doos.

Abb.: Screenshot der aktuellen Einheitenübersicht von Stromerzeugungseinheiten im Gemeindegebiet Waischenfeld des Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – Juli 2021
Abb.: Vorstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent bis Kraftwerk bei Forchheim; Schwedengraben; Trubbach ab Einmündung Schwedengraben; Wiesent-Mühlbach des (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Gewässerübersicht der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Maßnahmenkarte im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Maßnahmenkarte im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Maßnahmenkarte im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Maßnahmenkarte im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Maßnahmenkarte im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Maßnahmenkarte im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Maßnahmenkarte im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Maßnahmenkarte im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021
Abb.: Maßnahmenkarte im Gebiet der Stadtgemeinde Waischenfeld der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Umsetzungskonzept 2_F057 Wiesent des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof – Mai 2021

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