Klimaschutzministerium EEG 2023 gegen kleine Wasserkraft

Der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG (LVBW eG) informierte seine Mitglieder und alle Interessenten mit dem Newsletter 2022/09 durch die Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e. V. über die Änderungen im Gesetzentwurf, dass mit Inkrafttreten des EEG 2023 neue und modernisierte Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung keine Einspeisevergütung mehr erhalten werden.

Völlig unverständlich und inakzeptabel ist die Entscheidung des Klimaschutzministeriums, die „kleine “ von der Vergütung durch das EEG 2023 auszunehmen. Zuerst wurden wir aufgefordert, ökologische Auflagen zu erfüllen, was wir auch getan haben. Jetzt, wo sich die BRD auf regenerative Energien schnell umstellen will und muss, werden unsere Anlagen als unbedeutend abgetan und die Chance, einen Anteil an der CO2-freien Energieerzeugung für die Zukunft unserer Kinder mitzuwirken, verhindert. Man will nicht glauben, dass diese Entscheidung den Willen der Bevölkerung ausdrückt, und wir bitten Sie deshalb um Mithilfe. Sprechen Sie mit dem Politiker, , Abgeordneten, Landrat… vor Ort und machen Sie ihn auf diese Fehlentscheidung aufmerksam.

Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG, K. Schuster

Landesverband bayerischer Wasserkraftwerke eG (lvbw-wasserkraft.de)
Abb.: Das der Nankendorfer an der , Februar 2022, Quelle: Johannes Sebald

Klimaschutzministerium zerstört mit EEG 2023 die kleine Wasserkraft

Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung sollen künftig aus EEG-Vergütung fallen ++ Gesetzentwurf
führt zu weiter steigenden Strompreisen ++ Günstige Erzeugung stabiler Wasserkraft muss mit
teuren Kohle- und Gaskraftwerken ersetzt werden ++ Bei zu erwartendem Anlagenrückbau
fallen jedes Jahr zig Millionen Kilowattstunden CO2-freier, importunabhängiger Strom weg

Berlin, 6. April 2022. „Das Worst-Case-Szenario für die kleine Wasserkraft ist eingetreten“, kommentiert Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW), den Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 2023, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde. „Wenn dies so umgesetzt wird, bekommen künftig rund 90 Prozent der 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland keine Einspeisevergütung mehr. Ohne Zukunftsperspektive werden diese Anlagen nicht modernisiert, sondern zurückgebaut. So gehen jedes Jahr zig Millionen Kilowattstunden CO2-neutraler Strom aus Wasserkraft verloren“. In Anbetracht des Klimaschutzes, der Energie- und Versorgungssicherheit wie auch einer höheren Importunabhängigkeit sei dies ebenso unverständlich wie kontraproduktiv.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des EEG 2023 neue und modernisierte Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung keine Einspeisevergütung mehr erhalten. „Nicht nur wurde keine unserer Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf aufgenommen, sondern schlimmer noch, diese branchenvernichtende Ergänzung wurde offenbar in letzter Minute bei der Ressortabstimmung mit dem Bundesumweltministerium (BMUV) hereingenommen“, fährt Lang fort. „Das BMUV hat sich hierbei von Lobby- und Interessengruppen leiten und instrumentalisieren lassen.“

Als Begründung heißt es aus dem Klimaschutzministerium, dass kleine Wasserkraftanlagen gewässerökologisch nicht verträglich seien. „Dies ist nicht haltbar“, betont Lang. „Allein schon nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen wir die ökologische Verträglichkeit nachweisen. Sie ist also gegeben! Die Begründung ist nicht stichhaltig und aus rein ideologischen Gründen nach der Verbändeanhörung kurzfristig durch die Hintertür aufgenommen worden.“

Günstiger Strom aus kleiner Wasserkraft für und Energiesicherheit

Jede Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft senkt den Energieimportbedarf, führt zu einer Reduktion der Strompreise und nützt dem Klimaschutz. Die Energie aus Wasserkraft ersetzt Strom aus Kohle, Atomkraft und Gas. „Die Bürger ächzen unter hohen Strompreisen und die Bundesministerien wollen die stabile und günstige Stromerzeug aus Wasserkraft zerstören, das kann man keinem Bürger verständlich machen“, kritisiert Lang.

Auf Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, werfe dieses Vorhaben kein gutes Licht, fährt Lang fort. „Gerade gestern hat er in der Fernsehsendung Kontraste wieder erklärt, dass jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien zählt, wie schon so oft. Und einen Tag später wollen er und sein Ministerium eine etablierte Branche, die stabilen, CO2-freien, netzdienlichen und kostengünstigen Strom erzeugt, auslöschen.“

Aktuell sind im Bundesgebiet insgesamt rund 7.300 Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 5,6 Gigawatt in Betrieb. Der Stromertrag liegt bei rund 20 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr, das entspricht etwa 55 Millionen Kilowattstunden pro Tag. Die Anlagen sparen jedes Jahr rund 15 Millionen Tonnen CO2 ein.

Hintergrundinformationen:

Pressemitteilung des BDW vom 06.04.22 „Klimaschutzministerium zerstört mit EEG 2023 die kleine Wasserkraft“

220406_PM_BDW_EEG_Gesetzentwurf.pdf (wasserkraft-deutschland.de)

Pressemitteilung des BDW vom 01.04.22 „Anspruch und Wirklichkeit in der Energiepolitik klaffen weit auseinander“

220401_PM_BDW_Fru__hwarnstufe_Notfallplan_Gas.pdf (wasserkraft-deutschland.de)

BDW-Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf: Einseitige Diskriminierung der Wasserkraft ist falsches Signal

20220314_BDW-Stellungnahme_Referentenentwurf_EEG-Novelle-2023_vfinal.pdf (wasserkraft-deutschland.de)

Landesverband bayerischer Wasserkraftwerke eG (lvbw-wasserkraft.de)

Newsletter 2022/12

Bayerische Staatsregierung beschließt in Kabinettssitzung Einreichen von Änderungsvorschlägen im Bundesrat ++ Rund 4.000 kleine Wasserkraftanlagen in erzeugen jedes Jahr ca. 1 Milliarde Kilowattstunden CO2-freien Strom

Bayerische Wasserkraftverbände begrüßen Bundesratsinitiative Bayerns zur Wasserkraft im EEG 2023

München / Regensburg, 27. April 2022.

Die bayerische Staatsregierung wird laut Kabinettsbeschluss vom 26. April 2022 Korrekturvorschläge zur der Wasserkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 im Bundesrat einreichen. Durch die im aktuellen Gesetzesentwurf geplanten Änderungen wird der Fortbestand von kleinen Wasserkraftanlagen gefährdet. Vor der Beschlussfassung war in der Kabinettssitzung eine Analyse des Bayerischen Wirtschafts- und Energieministeriums präsentiert worden, welche die Bedeutung der kleinen Wasserkraft für die Energiewende und Stromversorgung im Freistaat belegt.

Demnach produzieren die rund 4.000 Wasserkraftanlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt jedes Jahr rund eine Milliarde Kilowattstunden Strom und versorgen rechnerisch etwa 350.000 Haushalte mit CO2-freier elektrischer Energie. Um diese Stromerzeugung zu kompensieren, wäre der Neubau von 170 Windenergieanlagen mit Stromspeichern nötig.

„Wir werden den Angriff auf die gerade in Bayern so wichtige Wasserkraft nicht akzeptieren und im Bundesrat Korrekturvorschläge machen“, sagte Hubert Aiwanger. Hermann Steinmaßl, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB), kommentiert, auch im Namen des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW): „Wir begrüßen die Bundesratsinitiative Bayerns ausdrücklich und danken für den Einsatz. Bayern hat sich richtig und klar positioniert. Nun müssen in Berlin die richtigen Weichen gestellt werden.“

Wenn die Bundesregierung die Energiewende konsequent vorantreiben will und betont, wie wichtig jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien ist, dann sollte sie auch entsprechend handeln. Dazu gehört auch eine technologieneutrale Berücksichtigung aller erneuerbaren Energien. Die im Kabinett genannte eine Milliarde Kilowattstunden aus der Wasserkraft muss deshalb erhalten und gesichert werden.

Wasserkraftanlagen helfen im Notfall und sichern Existenz

Über 50 Prozent der kleinen Wasserkraftanlagen in der Bundesrepublik befinden sich in Bayern. Viele dieser Anlagen haben eine jahrhundertelange Tradition. Sie erzeugen stabil, planbar und klimafreundlich Strom, der grundlastfähig, netzstabilisierend und störungsresistent ist. „Mit der Wasserkraft verringern wir auch die Energieabhängigkeit von Russland und tragen zu einer stabilen und zuverlässigen Energieerzeugung bei, die auch im Notfall zur Verfügung steht“, so Steinmaßl.

Zugleich sichern die kleinen Wasserkraftanlagen die Existenz von Getreidemühlen, Sägewerken und anderen mittelständischen Handwerksbetrieben. „Wasserkraft ist eine bayerische Paradedisziplin für saubere Energie. Die Ampel darf uns hier nicht das Wasser abdrehen“, betonte Aiwanger.

In dem am 6. April 2022 beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG wurde unter anderem beschlossen, die EEG-Förderung für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung zu streichen. Damit wären auch zahlreiche bestehende Anlagen im Falle einer Modernisierung zur Leistungssteigerung von der Förderung ausgeschlossen. Weiterhin würden zahlreiche bürokratische Pflichten und der Entzug der EEG-Förderung bei Pflichtverletzung den Betrieb erschweren. „Wir befürchten, dass viele Betreiber von kleinen Wasserkraftanlagen mittelfristig den Betrieb einstellen würden“, sagt Hans-Peter Lang, Vorsitzender des LVBW. „Es ist dringend notwendig, dass der Wasserkraft das übergeordnete öffentliche Interesse anerkannt wird, so wie es bei allen anderen Erneuerbaren Technologien der Fall ist. Es gibt keinen fundierten und nachvollziehbaren Grund, die kleine Wasserkraft davon auszunehmen und sie durch eine drastische Verschlechterung der Förderkonditionen im EEG 2023 zu torpedieren.“

Landesverband bayerischer Wasserkraftwerke eG (lvbw-wasserkraft.de)

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